Einführung manipulationssicherer Kassensysteme - Übergangsfrist endet am 31.12.2016




Wie bereits mehrfach berichtet, läuft die Übergangsfrist zur Einführung manipulationssicherer Kassensysteme Ende des Jahres aus. Ab 2017 müssen alle, die digitale Kassensysteme einsetzen, diese umgerüstet oder nachgerüstet haben, damit sie die Anforderungen der Kassenrichtlinie 2010 erfüllen. Sofern keine Nachrüstung möglich war, waren neue Systeme anzuschaffen, die den Anforderungen entsprechen. Die gesetzlichen Anforderungen lauten im Wesentlichen:

 

- Digitale Unterlagen bei Bargeschäften (also alles, was in der Registrierkasse/Waage gespeichert ist) müssen jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein.

- Alle steuerlich relevanten Einzeldaten und Rechnungen (also jede einzelne Transaktion an der Kasse/Waage) sind aufzubewahren.

- Eine Verdichtung der Daten oder ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist nicht zulässig.

- Das Vorhalten der Daten muss im ursprünglichen Format erfolgen. Schriftliche Ausdrucke sind nicht ausreichend.

 

Wer nach dem Auslaufen der Übergangsfrist diesen Anforderungen nicht gerecht wird, erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen ordnungsgemäßer Buchführung und riskiert bei Betriebsprüfung eine Steuerschätzung oder sogar ein Bußgeld. Ansprechpartner ist Hans-Christian Blumenau, Tel.: 069/63302-144.