ASP - Erster Positivbefund in einem Haustierbestand in 

Biebesheim, Landkreis Groß-Gerau

 

 


In den betroffenen Zonen besteht eine erhebliche Existenzangst. Insbesondere im Hinblick auf die Situation in anderen Bundesländern wird deutlich, welcher Kraftakt nun auch Hessen bevorsteht, um einen seuchenrechtskonformen und gleichzeitig praktikablen Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest zu finden.

Ausnahmeregelung für handwerkliche Schlachtstätten und Direktvermarkter

Der Fleischerverband Hessen setzt sich für eine praxisgerechte Ausnahmeregelung für selbstschlachtende Fleischereien ein, die in den Restriktionszonen liegen. Landesinnungsmeister Eckhart Neun hat ein Schreiben an den hessischen ASP-Führungsstab, Herrn Ferdinand Bennighof, verfasst, in dem er die Zusammenarbeit für eine zeitnahe und tierschutz- sowie tierseuchenrechtskonforme Lösung für die Praxis mit einer Langfristperspektive für Fleischer und Direktvermarkter anbietet.